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Trockenheit - Landwirte dürfen Stilllegung, ÖVF und glöZ-Flächen nutzen!
Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes
09.07.2019 | Der Bayerische Bauernverband hatte die Freigabe gefordert. Landwirte dürfen brachliegende Flächen, ökologische Vorangflächen (ÖVF-Flächen) und Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (glöZ-Flächen) zu Futterzwecken jetzt nutzen.
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