Traktor mit Güllefass
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Verschiebung der Kernsperrfrist

Veränderten Ausbringzeitraum beachten!

28.09.2021 | Auf Antrag des Bauernverbandes wurde in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart die Sperrfrist für die Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Grünland und für mehrjähriges Ackerfutter um vier Wochen verschoben.

Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Düngeverordnung erlassen. Begründet wurde die Verschiebung mit der teils schlechten Befahrbarkeit der Flächen aufgrund der umfangreichen Niederschläge in diesem Jahr.

Für Flächen im Roten Gebiet beginnt die Sperrfrist am 29. Oktober 2021 und endet am 28. Februar 2022.
Für Flächen im Grünen Gebiet beginnt die Sperrfrist am 29. November 2021 und endet am 28. Februar 2022.

Bitte beachten Sie diese neuen Termine bei der Planung ihrer Gülleausbringung. In anderen Landkreisen oder Regierungsbezirken können andere Regelungen gelten! Auskünfte erteilen die jeweiligen Ämter für Landwirtschaft!