Traktor auf Rapsfeld
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Onlineschulung: Sachkundenachweis Pflanzenschutz

25. August 2021 um 18.30 Uhr

26.07.2021 | Jetzt anmelden mit beigefügtem Formular

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im
Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten
Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt 2019 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden muss. Ob
dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen.
Steht dort beispielsweise bei Beginn zweiterFortbildungszeitraum das Datum 01.01.2016, so beginnt
auch für Sie der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021.

Es gelten die derzeit gültigen Corona-Hygienebestimmungen.

Folgende Themen erwarten Sie in den Fortbildungen

  • Rechtsgrundlagen

Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

  • Risikomanagement

Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

  •  Gerätetechnik und Ausbringung

Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz:
Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

  •  Integrierter Pflanzenschutz

Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!


Personalausweis und Sachkundenachweis im Scheckkartenformat mitbringen!
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der
Rechnung zugesandt wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie
Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:


Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der
Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die
Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei
späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.