Sachkundenachweis Scheckkarte
© BBV

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Neue Termine 2020 und 2021

01.12.2020 | Onlinekurs 2021

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.
Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.

Es gelten die derzeit gültigen Hygienebestimmungen.

Folgende Themen erwarten Sie in den Fortbildungen

  • Rechtsgrundlagen

Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

  • Risikomanagement

Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

  •  Gerätetechnik und Ausbringung

Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz:
Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

  •  Integrierter Pflanzenschutz

Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!


Personalausweis und Sachkundenachweis im Scheckkartenformat mitbringen!
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der
Rechnung zugesandt wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie
Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:


Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der
Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die
Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei
späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.