Ein Wolf im Wald
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Eurasischer Wolf (Canis lupus lupus)

Der Wolf ist da!

Alles zu Prävention, Schadensanmeldung und Abwicklung von Wolfsrissen

02.09.2024 | Weidetiere in Rhön und Spessart in Gefahr: Was tun?

Nachdem die Mufflonbestände auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken völlig zusammengebrochen sind, gab es im Verlauf des letzten und diesen Jahres gehäuft Sichtungen und wiederholt Rissvorfälle (mittlerweile sogar an einem erwachsenen Großpferd), die belegt bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Beutegreifer zurückzuführen sind.

Was also tun?
Da die Wölfe sehr lernfähig sind, sind die Präventionsmöglichkeiten leider nur begrenzt. Kontrollieren Sie aber regelmäßig Ihre Weiden und bringen Sie vor allem kleine Wiederkäuer und Jungtiere von Rindern und Pferden vor allem nachts in einen geschützten Bereich.

 

Herdenschutz: Möglichkeiten und Förderung

Sehr wichtig ist, dass Herdenschutzmaßnahmen möglichst vor einem ersten Riss umgesetzt werden, damit die Wölfe nicht darauf konditioniert werden, dass eine Zäunung leicht überwindbar ist. Da Wölfe verhaltensbedingt zuerst einmal eine Stelle am Zaun suchen, unter der sie hindurchschlüpfen können, muss dort der Zaun zu allererst dicht gemacht werden (z.B. Untergrabeschutz, stromführende Litze in max. 20 cm Höhe etc.). Lernen die Wölfe nämlich, dass hinter dem Zaun leichte Beute ist, dann werden sie früher oder später auch lernen, über den Zaun zu springen.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich über die technischen Möglichkeiten des Herdenschutzes und über die aktuellen Fördermöglichkeiten rechtzeitig informieren. Die BZL-Broschüre "Sichere Weidezäune" (Ausgabe Juni 2023) finden Sie hier zum Download.
Tierhalter aus den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld wenden sich bei Beratungsbedarf zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen an das AELF Bad Neustadt a.d. Saale
Ansprechpartner ist Herr Wolfgang Klein (AELF NES), Tel. 09771-6102-1241.

Hilfestellung, wie ein möglichst effektiver Herdenschutz präventiv betrieben werden kann, erhalten Tierhalter bei der Fachberatung am AELF Kitzingen:

Frau Christine Reuter-Gottert, Tel. 09321-3009-1393   Landkreise KG, NES, MSP und AB

Frau Katharina Paskuy,              Tel. 09321-3009-1394   Landkreise WÜ, KT, MIL, HAS und SW

Wichtig: In den Wolfsgebieten im Sinne des Schadensausgleichs muss binnen eines Jahres eine entsprechende Zäunung vorhanden sein, um im Falle eines Risses den Anspruch auf Schadenersatz nicht zu verwirken.

 

Und wenn sich trotzdem ein Riss ereignet?

1. Bewahren Sie Ruhe und bringen Sie die verbliebenen Tiere in Sicherheit.

2. Beweissicherung: Verändern Sie den „Tatort“ nicht und schützen Sie die Kadaver vor Nachnutzern
   (z.B. Füchse oder Krähen). Ganz wichtig ist, keine eigenen oder fremde Hunde an das Opfer zu lassen. Da der Nachweis der DNA des Räubers in der Regel über Speichelreste an den Wundrändern erfolgt, sollten die Kadaver auch vor Nässe und Wärme geschützt werden, um eine mikrobielle Zersetzung der DNA zu vermeiden.

3. Sofort das LfU-Wildtiermanagement unter folgender Rufnummer kontaktieren:
   Tel.: 0 92 81 - 1800 4640
   mobil 0 173 - 580 6031  (Herr Mezovsky)
   täglich (auch am Wochenende): 10:00 bis 16:00 Uhr
   E-Mail: fachstelle-gb@lfu.bayern.de

   Weitere Infos zur Meldung eines Risses finden Sie auch direkt auf der Seite des LfU Bayern.

4. Unbedingt auch den BBV informieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
    mobil 0157-83 92 06 43 (Herr Georg Scheuring)

5. Nehmen Sie einige aussagekräftige Fotos /Videos vom Opfern, ev. Fährten des Räubers und von Stellen, an denen der Räuber eingedrungen sein könnte, mit dem Handy auf. Aus den Bildern oder Videosequenzen sollten die Lage des Opfers und der Umfang der Verletzungen hervorgehen. Ggfs. auch die Verletzungen in Nahaufnahme fotografieren. Bitte nicht vergessen, die GPS-Daten vorher zu aktivieren. Wegen der Beweissicherung möglichst keine Veränderungen an der Lage des Opfers vornehmen.

6. Wenn der Mitarbeiter des Netzwerks Große Beutegreifer die Begutachtung und Probenahme vornimmt, informieren Sie ihn, dass Sie mit der BBV-Geschäftsstelle in Kontakt stehen, und achten Sie auf die korrekte Arbeitsweise des Gutachters (z.B. kein Hund dabei, Einweghandschuhe, neutrale Begutachtung). Bitten Sie ihn, eine Zweitprobe (B-Probe) zu nehmen, die er Ihnen dann aushändigt.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie hier herunterladen können.

 

Checkliste "Was tun nach einem vermuteten Wolfsriss?"

Hintergrundpapier des BMUV vom 12.10.2023 zum Schnellabschuss von Wölfen nach einem Riss

Gebietskulissen für den Schadensausgleich sowie zur Förderung von Zäunen und von Herdenschutzhunden

Da sich die Gebietskulissen für den Schadensausgleich sowie für die Förderung un Zäunen und Herdenschutzhunden immer wieder ändern, rufen Sie diese bitte immer aktuell über den BayernAtlas auf.

 

Offizielle Zahlen zum Wolf und zum Rissgeschehen

Die offiziellen Zahlen zur Ausbreitung von Wölfen finden Sie auf der Website der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW).

Für Bayern finden sie diese offiziellen Zahlen über Risse und Verdachtsfälle auf die Website des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU). Nach der genetischen Untersuchung fließen bestätigte Risse oder überfahrene Wölfe etc. dann in das Monitoring ein.

Allerdings fließen in die Statistiken nur Sichtungen / Risse, die objektiv beweisbar sind, ein. Zudem hinken die offiziellen Zahlen der Realität hinterher, so dass in der Realität deutlich mehr Wölfe vorhanden sind als dies die offizielle Statistik ausweist. Aber auch die DBBW weist ein starkes Wachstum der Wolfspopulation aus, die leider auch mit entsprechenden Schäden an Nutz- und Haustieren einhergehen. Auch die Ausgaben für den Herdenschutz haben bereits jetzt Millionenbeträge erreicht und sind doch nur hilflose Versuche, die Lage einigermaßen im Griff zu behalten.

Die billigste und wirkungsvollste Methode wäre eine Bestandsmanagement in Form einer gezielten Bejagung. Derzeit verweigert aber noch die Bundespolitik die Umsetzung europäischen Rechts, so dass auch in Bundesländern, in denen der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wurde, keine Bejagung erfolgen kann.

Wegen der äußerst kritischen Situation sind die Organisationen der Weidetierhalter gemeinsam mit dem Bauernverband wiederholt mit der Politik auf allen Ebenen im Gespräch, um ein Umdenken zu erreichen bevor die Weidetierhalter aufgeben. Die fehlende Pflege von Flächen durch Beweidung hätte in vielen Regionen fatale Auswirkungen aufs Landschaftsbild und auf die Artenvielfalt. Aus diesem Grund ist zwar langsam, aber sicher ein Gesinnungswandel festzustellen.

 

Vortrag von Dr. Michael Weiler am 22.11.2023 in der Stadthalle Gersfeld