Große Kundgebung in Ochsenfurt
Geplantes Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung
Große Kundgebung in Ochsenfurt gegen überzogene Pläne von Bundesumweltministerin Schulze
Am Mittwoch, 10. Februar 2021 will das Bundeskabinett in Berlin über ein neues Insektenschutzgesetz („Aktionspaket Insektenschutz“) entscheiden. Geht es nach dem Willen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, sollen die Bewirtschaftung oder notwendiger Pflanzenschutz auf 800.000 Hektar in Bayern – und damit auf mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche – verboten oder massiv eingeschränkt werden.
Gegen dieses geplante Insektenschutzgesetz haben am Dienstag auf dem Gelände der Zuckerfabrik in Ochsenfurt mehr als 400 Bäuerinnen und Bauern aus Unter- und Mittelfranken demonstriert. Sie befürchten verheerende Folgen für die regionale Landwirtschaft. "Unerträglich sind für uns Landwirte diese Pläne von Umwelt-Bundesministerin Schulze, auf allen FFH- und Vogelschutzgebietsflächen Herbizide und Insektizide zu verbieten", macht BBV-Vizepräsident Günther Felßner, als Gastredner bei der Kundgebung des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenanbauer e.V., deutlich. "Eine SPD-Ministerin 'auf Abruf' will offensichtlich an den geplanten völlig überzogenen und massiven Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung festhalten", kritisierte Felßner scharf.
Das können und wollen die Landwirte in Bayern und in der Region nicht zulassen, da es existenzbedrohend ist. Die aktuelle Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist finanziell angespannt. Zusätzliche Auflagen wären für zahlreiche Betriebe nicht mehr verkraftbar. In den besten Ackerlagen Nordbayerns im Ochsenfurter und Uffenheimer Gau, ist ein sehr großes Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Deshalb empfindet die hiesige Landwirtschaft diese Vorschläge aus Berlin als Schlag ins Gesicht der Bauern in dieser Region. Ackerbau würde auf über 20.000 Hektar zunichte gemacht und Kapital zerstört. Der Bauernverband und die Zuckerrübenanbauer lehnen bereits seit 2019 diese untragbaren Vorschläge dieses Aktionsprogramms Insektenschutz ab.
3.500 Landwirte bauen hier vor Ort in Franken hochwertige Zuckerrüben an, die durch rund 330 Mitarbeiter der Zuckerfabrik in Ochsenfurt zu einem wertvollen Lebensmittel verarbeitet werden. Das ist genau was die Gesellschaft will: Essen aus Bayern mit kurzen Wegen! Umso unverständlicher ist es, diese ertragreichen Böden durch das geplante Insektenschutzgesetz quasi durch Verbote aus der Produktion nehmen zu wollen. Auf der anderen Seite werde Rohrzucker aus Übersee - dort zu fragwürdigen Bedingungen angebaut - zehntausende Kilometer mit schwerölbetriebenen Frachtschiffen übers Meer nach Europa und Deutschland gebracht.
Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben schon immer eine elementare Bedeutung für die Landwirte. Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch unausgewogen und einseitig allein gegen die Landwirtschaft ausgerichtet. Insektenschutz geht alle gesellschaftlichen Gruppen und alle Wirtschaftsbereiche an. Die Landwirte stellen sich der Verantwortung, aber dies geht nur gemeinsam und vor allem erfolgreich über kooperativen Naturschutz. Das Bundes-Umweltministerin verleugnet offensichtlich auch den Flächenverbrauch von täglich rund 60 Hektar, die gerade den Bauern in Deutschland jeden Tag verloren gehen. Diese Fläche bewirtschaften zwei durchschnittliche bayerische Betriebe. Täglich 60 Hektar wertvoller Boden, die unwiderbringlich der Natur, den Insekten aber auch unserer heimischen Lebensmittelproduktion entzogen werden.
Die Kabinettsentscheidung am 10. Februar ist eine Vorentscheidung für die Beratungen des Bundestages und des Bundesrates in den nächsten Wochen. Die eindeutigen Positionen und klaren Stellungnahmen des Bauernverbandes liegen der Politik seit Sommer und Herbst 2020 vor. Die Politik muss jetzt Wort halten und verlässlich sein! Bei der Ausweisung von FFH-Gebieten wurde beispielsweise versprochen, dass man wie bisher als Landwirt weiterwirtschaften kann! Die Landwirtschaft braucht Vertrauens- und Bestandsschutz für die Einhaltung dieser Zusagen bei FFH- und Vogelschutzgebieten! Bedarfsweiser Pflanzenschutz muss weiterhin auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten und in Naturschutzgebieten möglich sein – und das ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung. Es darf zu keinen weiteren Verschärfungen bestehender Bundes- oder Länderregelungen zum Nachteil der Landwirtschaft kommen.
Der Bauernverband und der Verband Fränkischer Zuckerrübenanbauer bekräftigten auf der Ochsenfurter Kundgebung ihre Forderung an die Berliner Politik, diesen Gesetzentwurf im Sinne der Landwirtschaft zu korrigieren.
Die Bauern brauchen Kooperation statt neuer Verbote! Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit den Bauern umgesetzt werden, um eine Balance zwischen Artenvielfalt, Bewirtschaftung und fairem Ausgleich für die Leistungen der Landwirte sicherzustellen. Denn Naturschutz geht nur mit den Bäuerinnen und Bauern und nicht gegen sie!