Acker
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Informationen wegen Corona

Welche Regeln gelten für die Landwirtschaft?

24.03.2020 | Braucht man für die Fahrt auf den Acker, zum Stall oder zum Landhandel einen Passierschein?

Nein, es braucht derzeit keine Bescheinigung. Denn Landwirtschaft ist als systemrelevante Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Nahrungsmittel von der Staatsregierung eingeordnet. Wenn, dann muss der Landwirt es plausibel erklären können. Und das gilt auch für alle Tätigkeiten dann auf dem Hof, den Flächen und für Transportarbeiten (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel).

Landwirte, die Arbeitnehmer beschäftigen empfehlen wir einen formlosen Passierschein von der Wohnung zur Arbeitsstelle auszustellen.

Es kann natürlich sein, dass einzelne Behörden (z.B. Gesundheitsämter) hier zuerst einmal sich strenger zeigen.

Grundsatz bei Corona:

- Soziale Kontakte minimieren!

- Maximal möglichen Infektionsschutz überall anwenden!

- Immer mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen!

 

Nähere Informationen finden Sie hier unter:

https://www.bayerischerbauernverband.de/corona-faq

https://www.bayerischerbauernverband.de/Corona