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Nachbauerklärung bis 30.06. einreichen
Nachbaugebühren der STV
Aktuelle Rechtstipps
12.04.2021 | Landwirte sind berechtigt, im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Sorten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einzusetzen, sofern die Angaben zur Erklärung des Nachbaus bis zum jeweiligen 30.06. des Wirtschaftsjahres eingereicht werden.
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