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Neue Dokumentationspflichten für die Düngung
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20.07.2020 | Seit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung zum 01.05.2020 gilt die Pflicht zur Aufzeichnung der künftigen Düngung durch die Landwirte für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit. Aufzeichnungen sind bis spätestens zwei Tage nach der jeweiligen Düngemaßnahme zu erstellen.
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