08.09.2020 | Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) können bis spätestens 01. Oktober beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durch einen schriftlichen Antrag ausgetauscht werden.
Ökologische Vorrangflächen: Austausch bis 1. Oktober möglich
Als Ersatz für beantragte Fläche mit ÖVF (ausgenommen beantragte Aufforstungsflächen, Landschaftselemente, Terrassen) können ausschließlich Zwischenfrüchte angebaut werden, wobei das Saatgut den Greening-Anforderungen (mindestens zwei Arten) entsprechen und bis 1. Oktober gesät sein muss. Zudem muss noch vor Vegetationsende eine entsprechende Bestandsentwicklung gegeben sein, um die Anforderungen zu erfüllen.