Zwischenfrüchte
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Blühende Zwischenfrucht

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Austausch von Flächen noch möglich

08.09.2020 | Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) können bis spätestens 01. Oktober beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durch einen schriftlichen Antrag ausgetauscht werden.

Ökologische Vorrangflächen: Austausch bis 1. Oktober möglich

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) können bis spätestens 01. Oktober beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durch einen schriftlichen Antrag ausgetauscht werden. Das Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Änderung von bereits beantragten Ökologischen Vorrangflächen“ findet man auf der Internetseite des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums.

Als Ersatz für beantragte Fläche mit ÖVF (ausgenommen beantragte Aufforstungsflächen, Landschaftselemente, Terrassen) können ausschließlich Zwischenfrüchte angebaut werden, wobei das Saatgut den Greening-Anforderungen (mindestens zwei Arten) entsprechen und bis 1. Oktober gesät sein muss. Zudem muss noch vor Vegetationsende eine entsprechende Bestandsentwicklung gegeben sein, um die Anforderungen zu erfüllen.