Düngewagen
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Online-Veranstaltung am 08.03.2021

Fragen und Antworten zur neuen Düngeverordnung

05.03.2021 | Wir laden ein zur ONLINE-Veranstaltung am Montag, 08.03.2021 um 19:30 Uhr: "Fragen und Antworten zur Düngeverordnung - Praktischer Umgang mit den LfL-Programmen"

In der Landwirtschaft werden die Anforderungen immer komplexer und unübersichtlicher. Die neuen Regelungen zur Düngeverordnung stellen viele Landwirte vor große Herausforderungen. Nach einigen grundsätzlichen Erläuterungen zur Düngeverordnung werden Fragen bei der Umsetzung der Düngeverordnung und im Umgang mit den Dokumentationspflichten beantwortet.

Referent:
Fachberater Andreas Weigand, Bayerischer Bauernverband Bad Kissingen/Bad Neustadt

Anmeldung (bitte unbedingt bis spätestens 08.03.2021 um 16:00 Uhr)

https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=907985

Technischer Hinweis

Manche Teilnehmer haben Schwierigkeiten mit der Registrierung und Anmeldung zu den Veranstaltungen. Hierzu ein kurzer Hinweis: Man muss immer den grauen Balken rechts am Bildschirm immer bis ganz nach unten ziehen. Das wird gerne übersehen. Da ist weiter unter immer noch eine Schaltfläche. Ist mit binnen weniger Minuten die Bestätigungsmail im Email-Posteingang, prüfen Sie bitte auch den Spamordner.

Überblick über die neue Düngeverordnung

Sie lernen die neuesten gesetzlichen Änderungen im Bereich Düngeverordnung kennen und erhalten Informationen über die Aufzeichnungspflichten und wie Vorgaben eingehalten werden.

Erfahren Sie, was Sie bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung in die landwirtschaftliche Praxis beachten müssen und erhalten Sie Tipps im Umgang mit den EDV-Programmen der LfL zur Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation, welche Ihnen die Anwendung erleichtern.

Eine strukturierte Zusammenfassung der wichtigsten Unterlagen und Programme sowie entsprechende Erklärvideos zum Themenkomplex „Düngeverordnung“ finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/kreisverband/rhoen-grabfeld/die-duengeverordnung-2020-der-landwirtschaftlichen-praxis-18153.