© BBV
Regelungen zum Grünlandumbruch
Ministerium präzisiert Regelungen nach Volksbegehren
02.12.2019 | Da es Fragen zum Thema „Erneuerung von Dauergrünland“ gab, erläutern wir nachfolgend ein paar bedeutende Eckpunkte zum Sachstand, die das Landwirtschaftsministerium etwa Mitte Oktober an alle Ämter (AELF) in Form eines Merkblatts herausgegeben hat:
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.