Unterschriftenaktion zur Düngeverordnung
Verlängert bis 9. Juli 2018
Alle Möglichkeiten der Bundesländer im Rahmen der Auslegung des neuen Düngerechts müssen von der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag maximal ausgeschöpft werden, so dass weiterhin eine praxistaugliche Düngung für die vielfältig strukturierte Landwirtschaft in Bayern sichergestellt bleibt. Insbesondere sind folgende Punkte von der Politik in Bayern anzupacken und umzusetzen:
• Schnellstmögliche Einführung der Derogation
• Rote Gebiete deutlich reduzieren – Anerkennung von freiwilligen Kooperationen
• Sicherstellung der Einsatzmöglichkeit von einfacher Ausbringtechnik für Grünland und auch für Ackerland
• Spielräume bei Basisdaten ausloten und nutzen
• Einzelanträge zur Sperrfristverschiebung in begründeten Einzelfällen ermöglichen
• Entlastungsregelungen bei Stoffstrombilanz
• Nährstoffversorgung sicherstellen
Unsere Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung haben gezeigt, dass an einigen gravierenden Punkten zudem deutlicher Nachbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen besteht.
Um die andererseits erreichten Erfolge zu verdeutlichen, haben wir ein Gutachten des Prof. Dr. Taube von der Uni Kiel beigefügt, das dieser für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erstellt hat. Wir haben einige Stellen besonders gekennzeichnet bzw. mit Anmerkungen versehen, damit Sie sehen mit welchen Argumenten sich der Berufsstand auseinandersetzen muss.
Aufgrund der Bedeutung des Themas für alle landwirtschaftlichen Betriebe wurde die Frist für die Unterschriftenaktion auf den 11. Juli 2018 verlängert. Gehen Sie auf Ihren Ortsobmann zu und unterschrieben Sie bzw. senden Sie uns auch gerne eine eigene Liste, wenn Sie selbst tätig werden.
Die Listen bitten wir per Fax an die Nummer 09736-810340 oder per Email als Dateianhang an bad.kissingen@bayerischerbauernverband.de bzw. einfach per Post an Bayerischer Bauernverband, Hammelburger Str. 26, 97723 Oberthulba zu schicken.