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Zwischenfrucht zu Gelben und Roten Gebieten ausgesetzt
Brief von Präsident Stefan Köhler an StM Michaela Kaniber erfolgreich
20.09.2022 | Unterfranken ist - bis auf die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg - von der Auflage Zwischenfruchtanbau zur Düngeverordnung, also Rote und Gelbe Gebiete, ausgenommen.
Verpflichtungen aus Greening (ÖVF) und weiterem Förderrecht (KULAP) bleiben bestehen.
Zwischenfrüchte sind wichtig für den Boden und auch zur Aufnahme noch verfügbarer Nährstoffe. Wer aufgrund mittlerweile örtlich doch ausreichender Niederschläge Zwischenfrucht sinnvoll säen kann, sollte dies natürlich tun. Lediglich die Verpflichtung im Sinne Düngeverordnung entfällt. Für Flächen, die bereits mit Stickstoff gedüngt wurden, entfällt die Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau jedoch nicht.