Ministerium Ausbringtechnik
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Gespräch im Ministerium

zur Düngeverordnung

21.02.2019 | Die Kreisobmänner im Dialog

Kreisobmann Hans Hacklinger, Miesbach und Kreisobmann Peter Fichtner, Bad Tölz/Wolfratshausen sowie stellv. Kreisobmann Nikolaus Riesch, Bad Tölz/Wolfratshausen tauschten sich im StmELF mit dem Referat L1 Herrn Knöferl und Herrn Dr. Diepolder, LfL zum Thema „Umsetzung der Dünge-VO in der Praxis, Ausbringtechnik mit besonderer Berücksichtigung der geografischen Gegebenheiten im Bergland“ aus. 

Gerade in Gebieten mit steilen Hangneigungen und moorigen Böden ist es nach derzeitig auf dem Markt angebotenen Ausbringtechniken nicht möglich, die Gülle auf den teils stark benachteiligten Grünlandflächen bodennah auszubringen. Die verfügbaren Maschinen für die bodennahe Ausbringung, die ab 2025 auch auf Grünland verpflichtend ist, sind derzeit noch zu groß und zu schwer. Die momentan übliche Technik zur bodennahen Ausbringung ist für die meisten Betriebe in den entsprechenden Regionen im Hinblick auf Bodendruck, Fahrsicherheit, Flächengröße und Motorisierung nicht einsetzbar.

Bei dem Gespräch wurde der aktuelle Sachstand sowie die laufenden Untersuchungen der LfL angesprochen. Die Kreisobmänner hinterlegten eindringlich die Notwendigkeit, dass für kleinstrukturierte Gebiete mit starker Exposition Sonderregelungen oder technische Alternativen gefunden und angeboten werden müssen.  Auch nach 2025 muss es Betrieben möglich sein, ihren Wirtschaftsdünger auf stark geneigten und kleinen Flächen  auszubringen. Mögliche Ansatzpunkte für die Umsetzung sind weitere Forschung und Entwicklung im Bereich von zugesetzten Hilfsmitteln zur Gülle, leichtere und bezahlbare Maschinen sowie die explizite Ausnahme weiterer Gebiete mit nachteiligen Ausgangslagen. Alle Gesprächsteilnehmer versicherten am Ende, weiterhin in konstruktivem Austausch und Kontakt zu bleiben und Lösungswege für die Praxis zu erarbeiten.