Information zur Biotopkartierung
Frist aus WhatsApp Nachricht für den Landkreis Töl/WOR nicht zutreffend
Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage gegenüber folgende Fakten ausgesagt:
• Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern. Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.
• Wie bei den Ergebnissen von zurückliegenden Biotopkartierungen üblich, kann ein Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen zu lokal durchgeführten, zurückliegenden Biotopkartierungen sich an seine zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um dies abzuklären.
• Sachlich gibt es hier auch kein rechtliches Verfahren mit Widerspruch.
Hintergrund scheinen Missverständnisse anlässlich der laufenden Beratungen zum Entwurf des Ausgestaltungsgesetz "Artenvielfalt und Naturschönheit" im Nachgang zum Volksbegehren zu sein, die einzelne Akteure über WhatsApp-Gruppen und sonstige Wege verkürzt und ohne nähere sachliche Prüfung weitergeleitet haben. Bei diesem Gesetzentwurf, zu dem ab 8. Mai die Landtagsberatungen für rund 10 Wochen anlaufen, hat der Bayerische Bauernverband noch einige, wichtige Nachbesserungsforderungen. Deshalb haben alle Kreisobmänner und Kreisbäuerinnen bei der Frühjahrstagung am letzten Freitag auch erklärt, hier in den kommenden Wochen intensiv die Gespräche mit den lokalen Abgeordneten zu führen. Hierfür wurde mit den Kreisehrenamtlichen in Herrsching ebenso vereinbart, dass ihnen bis Mitte dieser Woche dafür entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Umweltminister Glauber hat am letzten Donnerstagabend bei den Kreisobmännern und Kreisbäuerinnen erklärt, dass er die aktuelle Bekanntgabe der Ergebnisse von Kartierungen beim Streuobst in den Jahren 2014 bis 2016 erst einmal aussetzen wird. Anlass sind die Informationsveranstaltungen vor Ostern, die im Landkreis Forchheim stattgefunden haben.
Pressemitteilung des Landesamts für Umwelt dazu: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/1224797/
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