Schlepper mit Güllefass
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Verschiebung der Kernsperrfrist Winter 2024/2025

Veränderten Ausbringzeitraum beachten!

17.10.2024 | Die Sperrfrist wird im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen um 4 Wochen verschoben

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15. Mai 2024) im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse im Grünland hinsichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern wie folgt verschoben

für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

um 4 Wochen vom 29. November 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025

Übersicht der Sperrfristzeiten

Allgemeinverfügung