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Dieselantrag rechtzeitig stellen!

Der Antrag muss bis Ende September abgegeben werden

16.05.2018 | Der Dieselantrag (Antrag auf Steuerentlastung für Gasöl, Biodiesel und Pflanzenöl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) für das Verbrauchsjahr 2017 muss spätestens bis 30.09.2018 abgegeben werden.

Worauf Antragsteller und Antragstellerinnen achten sollten, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen BBV-Geschäftsstelle vor Ort.


Sie können den Antrag auf Steuerentlastung entweder direkt online auf der Homepage des Zolls (www.zoll.de) stellen oder wer Antragsformulare benötigt, kann diese in unserer BBV-Geschäftsstelle abholen.
Gerne sind wir Ihnen auch beim online Ausfüllen des Antrags behilflich.

Zusätzlich zum regulären Antrag (Formular 1140 oder Formular 1142) müssen seit dem letzten Jahr bis spätestens 30.06. noch zusätzliche Anlagen (Formular 1462 oder Formular 1463) abgegeben werden, die Sie ebenfalls auf der Homepage des Zolls finden können.
 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.