Dorfhelferinnen und Betriebshelfer
Die Katholische Dorfhelferinnen und Betriebshelfer (KDBH) in Bayern gGmbH stellt sich vor.
Seit 20 Jahren organisiert die Katholische Dorfhelferinnen und Betriebshelfer gGmbH in Bayern kurz KDBH diesen wertvollen Dienst, der überwiegend dem ländlichen Raum zu Gute kommt. Auch Haushalte außerhalb der Landwirtschaft können auf eine Dorfhelferin zugreifen. Rund 100 Dorfhelferinnen leisten jährlich über 130.000 Einsatzstunden in allen familiären Bereichen und betrieblichen wo Hilfe und Unterstützung benötigt wird. Dabei handelt sich oft um sehr komplexe und anspruchsvolle Hilfestellung, die ohne eine umfassende Ausbildung nicht möglich wäre. Jedes Jahr absolviert eine kleine Zahl von jungen Frauen die Ausbildung zur Dorfhelferin. Insgesamt 5 Jahre intensiven Lernens dauert es zur „Staatlich geprüften Dorfhelferin“.
Wann kommt denn überhaupt eine Dorfhelferin?
Eine Dorfhelferin steht allen sozialversicherten zu bei
- Krankenhausaufenthalt
- Kuraufenthalt / Reha
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- „sozial offener“ Einsatz mit Attest
- Schwangerschaft / Mutterschutz
- Entbindung
- Todesfall
- Jugendhilfe
- Entlastungseinsätze
- Verhinderungspflege
- Betreuungsleistung
Was sind die Aufgaben einer Dorfhelferin?
- Haushaltsorganisation
- Einkauf & Ernährungssicherstellung
- Haus- & Wäschepflege
- Betreuung & Pflege von Familienangehörigen
- Betreuung behinderter Personen
- Betreuung und Versorgung von Kindern
- Anfallende Gartenarbeiten
- Mitarbeit im Stall, eventuell bei Erntearbeiten
Die Einsatzvermittlung erfolgt über den Maschinenring. Hier können alle anrufen die von Ihrer Sozialversicherung eine Dorfhelferin gestellt bekommen.
Die BBV Geschäftsstelle betreut die örtlichen Einsatzkräfte der KDBH/LBHD und des Berufsverbandes und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchswerbung, Finanzierung und Kontoführung.
Als Außenstelle der Sozialversicherung in der Landwirtschaft sind die einzelnen BBV Geschäftsstellen der Kreisverbände Ansprechpartner. Hier können hilfesuchende Landwirte grundsätzlich einen Antrag für eine Dorfhelferin stellen, sich aber auch Beratung und Hilfestellung holen, wenn ein Antrag angelehnt oder nicht in dem Umfang genehmigt wird wie benötigt.