07.06.2021 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie an einer Fortbildung teilnehmen müssen.
Die Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz finden derzeit ausschließlich als Online-Veranstaltungen statt, daher sind diese nicht ortsgebunden und für jedermann zugänglich.
Die einzelnen Termine finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis
Bitte wenden Sie sich an die beim jeweiligen Termin angegeben Emailadresse. Sie erhalten dann weitere Informationen.