Nein zum Volksbegehren!
© BBV

Nein zum Volksbegehren

Volksbegehren weist den falschen Weg

07.02.2019 | Unsere bäuerliche Landwirtschaft sagt:
- JA zu den Bienen
- JA zum freiwilligen Arten- und Naturschutz
- aber NEIN zum Volksbegehren

Das Volkbegehren beeinträchtigt unsere vielgestaltige Landwirtschaft, erschwert unsere Weidehaltung und wichtige Arbeitsabläufe durch

  • Verbot von Umwandlung von Dauergrünland
  • Verbot des Pflegeumbruchs von Grünland mit anschließender Nachsaat
  • Pflicht zu Gewässerrandstreifen mit mindestens 5 Metern
  • Pflicht zur Mahd von Grünlandflächen ab einer Größe von 1 ha von innen nach außen
  • Ab 2020 gesetzlicher frühester Mähzeitpunkt ab 15. Juni für 10 % der Grünlandflächen
  • Ab 2020 Verbot des Walzens von allen Grünlandflächen ab 15. März
  • Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Naturschutzgebieten, Biotopen und geschützten Landschaftselementen
  • Schaffung eines Biotopverbundes mit mind. 10 % der Offenlandflächen bis 2023 und mit mindestens 13 % bis 2027
  • Gesetzliche Pflicht zu mindestens 20 % Ökolandbau bis 2025 und zu  mindestens 30 % bis 2030

Die Forderungen konzentrieren sich vor allem auf Landwirtschaft und bedeuten einen Eingriff ins Eigentum.
 

Plakat Volksbegehren - Nicht unterschreiben