Sachkundenachweis Scheckkarte
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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Herbst 2018 festgelegt.

24.08.2018 | Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.

Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz begann 2016 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden muss. Der Zeitraum endet am 31.12.2018. Wer an der Fortbildung noch nicht teilgenommen hat, kann dies an den folgenden Terminen:

Freitag, 09.11.2018     13.00 Uhr - 17.00 Uhr im GH Drei Kronen/Schleupper, Königsfeld

Montag, 03.12.2018     13:00 Uhr - 17:00 Uhr im GH Oppel, Oberweiler

Mittwoch, 12.12.2018     18:00 Uhr - 22:00 Uhr im GH Kraus, Hirschaid

Samstag, 15.12.2018     10:00 Uhr - 14:30 Uhr im GH Zu den alten Deutschen, Kleingesee

Für Garten-/Landschaftsbau:

Dienstag, 04.12.2018     13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Sportheim Dörfleins

Folgende Themen erwarten Sie bei den neuen Fortbildungen:

Rechtsgrundlagen

Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:

Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

 

Risikomanagement

Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:

Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

 

Gerätetechnik und Ausbringung

Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz: Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

 

Integrierter Pflanzenschutz

Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:

Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!


Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.
Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der
Rechnung zugesandt wird.

Kosten Teilnahme und Erstellung des Fortbildungsnachweises:

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 33,30 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.

 

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden.

Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50% dieses Betrages berechnen.