Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten
Verlängerung in bestimmten Landkreisen
25.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.
Für den Regierungsbezirk Oberfranken wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:
Forchheim
Kronach
Kulmbach
Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg
Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth
Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg
Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof
Lichtenfels
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen: