Traktor
© BBV

Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten

Verlängerung in bestimmten Landkreisen

25.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.

Für den Regierungsbezirk Oberfranken wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:

Forchheim

Kronach

Kulmbach

Landkreis Bamberg einschließlich der Stadt Bamberg

Landkreis Bayreuth einschließlich der Stadt Bayreuth

Landkreis Coburg einschließlich der Stadt Coburg

Landkreis Hof einschließlich der Stadt Hof

Lichtenfels

Wunsiedel i. Fichtelgebirge

 

Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen:

https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php