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Walzverbot auf Grünland
Allgemeinverfügung wegen feuchten Witterung
30.03.2020 | Erinnerung - Walzverbot auf Grünlandflächen in ganz Oberfranken auf 2. April 2020 verschoben. Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete.
Wegen der feuchten Witterung hat die Regierung von Oberfranken für dieses Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen.
Das Walzverbot auf Grünland wurde von 15. März auf 2. April verschoben.
Nicht betroffen von der Verschiebung sind alle Wiesenbrütergebeite im Regierungsbezirk Oberfranken.
Wiesenbrütergebiete in Oberfranken finden Sie unter: http://fisnatur.bayern.de/webgis.