Wir erstellen Ihre Stoffstrombilanz
Beratungsangebot an Ihrer Geschäftsstelle
Kompetenz aus einer Hand.
Wir sind weiterhin verlässlicher Partner der bayerischen Landwirte und bieten ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die Düngeverordnung und die angrenzenden Rechtsbereiche an.
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar nur von bestimmten Betrieben erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen.
Auch für Betriebe, die erst ab 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei unserem Fachberater Sebastian Hümmer, erreichbar Mi. - Fr. unter 0951 96517-128 oder per Email an Sebastian.Huemmer@BayerischerBauernVerband.de