Landfrauenfrühstück
Traditionelle Auftaktveranstaltung des BBV Bildungswerkes
Anhand von einem Fallbeispiel erklärt Frau Böhm die einzelnen Schritte, die notwendig sind, um Pflegeleistungen an Anspruch nehmen zu können. Als erstes wendet man sich an seine Kranken- bzw. Pflegekasse, die jeden beratend unterstützen. Weiterhin erklärte Frau Böhm das Antragsverfahren und zeigte auf, welche Leistungen es von der Pflegeversicherung bei den jeweiligen Pflegegraden gibt. Die Entscheidung über den Antrag nimmt eine Bearbeitungsfrist von 25 Tagen in Anspruch.
Es sollte auch auf jeden Fall die Wohnberatung vom Landratsamt in Anspruch genommen werden, die Frau Böhm selbst durchführt. Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gibt es eine Förderung von 4.000 € für Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 1 bis 5.
Sie rät auch den pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit über die Verhinderungspflege zu nehmen. Während dieser Zeit wird die Pflegeperson weiterhin professionell betreut.
Zum Abschluss des Landfrauenfrühstücks warb Kreisbäuerin Angelika Seyferth noch für die nächsten anstehenden Veranstaltungen.