Photovoltaikanlage auf Dach
© BBV

Marktstammdatenregister (MaStR)

Ist Ihre Photovoltaik- oder Biogasanlage schon erneut registriert?

17.12.2020 | Stromerzeugungsanlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden

Bis zum 31.01.2021 müssen alle Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Stromspeicher, usw. die an ein Stromnetz angeschlossen sind, im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Auch Anlagen die schon früher bei der Bundesnetzagentur, z.B. im PV-Meldeportal registriert wurden müssen unter www.marktstammdatenregister.de erneut registriert werden.  In der Regel haben Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber ein Schreiben erhalten, mit dem auf die Registrierungspflicht hingewiesen wurden. Mit diesem Schreiben wurde eine Reihe von Daten übermittelt die für die Registrierung erforderlich sind. Zusätzlich zu den mitgeteilten Daten werden noch weitere Informationen benötigt, z.B. Anzahl der Module, Wechselrichter-Nennleistung, Dachneigung, Ausrichtung der Module (Himmelsrichtung), ASO-Nummer (bei Anlagen die schon im PV-Meldeportal registriert waren).  Die Registrierung erfolgt in 3 Schritten. Schritt 1: Benutzerkonto anlegen, Schritt 2: Anlagenbetreiber registrieren, Schritt 3: Anlage registrieren  Warten Sie nicht bis Ende Januar!  Sie sind BBV-Mitglied und brauchen Unterstützung bei der Registrierung? Setzen Sie sich mit Ihrer BBV-Geschäftsstelle Bayreuth in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!