Pflanzenschutz
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neuer Termin für Onlineveranstaltung Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Weiterer Termin am Donnerstag, 25. Februar 2021

21.01.2021 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

In diesem Winter voraussichtlich keine Präsenzveranstaltungen mehr!

Nachdem wir bereits gute Erfahrungen mit einer Onlineschulung gemacht haben und Präsenztermine bis auf Weiteres wohl nicht stattfinden können, wurde für die Geschäftsstelle Bayreuth-Kronach-Kulmbach ein weiterer Termin vereinbart.

Dieser findet statt am:

 Donnerstag, 25. Februar 2021, ab 19 Uhr, Kurs-Nr. 402-49

Wichtig bei Online-Veranstaltungen:
Für die Online-Schulung benötigen Sie sicheres Internet (der Internet Explorer funktioniert leider nicht, Mozilla Firefox oder Google Chrome hingegen schon), PC oder Notebook mit Lautsprecherfunktion.
Sie erhalten die entsprechenden Zugangsdaten für die Onlinefortbildung und einen entsprechenden Zugangscode rechtzeitig vor dem Tag der Schulung. Dies wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular ist daher unbedingt notwendig.

Die Anmeldung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Verwenden Sie hierzu das anhängende Anmeldeformular.

Sollten Sie am Vortag des Kurses noch keine Zugangsdaten erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei uns an der BBV-Geschäftsstelle.

In einem kurzen Erklärvideo wird das Wesentlichste zur Technik für die Online-Veranstaltungen gezeigt.

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % der Teilnahmegebühr verrechnen.