ÖVF-Brachen zur Futternutzung für 2020 freigegeben
Reaktion auf den witterungsbedingten Futtermangel
Der Bauernverband hatte dies bereits frühzeitig, aufgrund der ausgeprägten Frühjahrstrockenheit insbesondere in Nordbayern gefordert.
Es gilt Folgendes zu beachten: Erfolgt die Futternutzung der Brachflächen bereits vor dem 16. Juli, müssen betroffene Landwirte dies zwingend beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten telefonisch oder per E-Mail melden.
Die allgemeine Freigabe der Brachflächen gilt somit erst ab dem 16. Juli. Die futterbaulich genutzten Brachflächen gelten dann im Rahmen der Greeningvorgaben zwar weiterhin als ÖVF, jedoch hinsichtlich der Anbaudiversifizierung dann als Flächen mit Gras bzw. Grünfutterpflanzen.
Der Bauernverband empfiehlt daher dringend, die weitere Einhaltung der Anbaudiversifizierung aufgrund dieser geänderten Einstufung vorab mit dem Amt abzuklären. Sofern die genannten ÖVF-Flächen in KULAP- oder VNP-Maßnahmen einbezogen sind, sind die entsprechenden Auflagen der Agrarumweltprogramme zu beachten.