Walzen auf Grünland
© M.Mayer

Walzverbot

Terminverschiebung auf den 2. April außer in Wiesenbrütergebieten

12.03.2024 | Das Verbot des Walzens gilt vom 15. März bis zum ersten Schnitt für Grünland. Nach der Verschiebung ist das Walzen von Grünland aktuell bis 1. April möglich, wobei aber für Wiesenbrütergebiete weiter der 15. März gilt.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder