Windkraft in Oberfranken – die Wertschöpfung muss vor Ort bleiben!
BBV empfiehlt den Akteuren ein Bündnis zwischen Landwirten, Grundbesitzern und Kommunen
Windkraft in Oberfranken nimmt an Dynamik zu
Bereits im Mai dieses Jahres hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost die Änderung im Regionalplan hinsichtlich der Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen, beschlossen. Im Bereich Oberfranken-West wird der besagte Beschluss im November 2024 folgen. Diese politischen Entscheidungen in unserem Bezirksebene sind das Ergebnis aus dem sogenannten Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung, mit dem bis 2032 1,8 Prozent der Flächen im Freistaat für Windenergieanlagen verpflichtend zu nutzen sind.
Landwirte und Eigentümer müssen in lokalen Projekten eingebunden werden!
Der Bayerische Bauernverband auf Bezirksebene traf sich deshalb mit Akteuren aus dem kommunalen Bereich zum Thema „Beteiligung von Bürgern, Landwirten und Grundstückeigentümer bei Kommunalen Windkraftanlagen“ zu einem fachlichen Austausch.
Neben einer Reihe von Kreisobmännern und Kreisbäuerinnen, die sich zu der hybriden Veranstaltung Online dazugeschaltet haben, fanden sich deshalb Herr Hubert Treml-Franz, Windkümmerer der Energieagentur Oberfranken, Herr Bürgermeister Christian Dorsch aus der Bayreuther Gemeinde Speichersdorf, der gleichzeitig Sprecher des Bürgermeisterappells „Zusammen Erfolgreich Erneuerbar“ ist sowie Herr Helmut Krämer, Altbürgermeister der Gemeinde Heiligenstadt aus dem Landkreis Bamberg und Mitinitiator des Bürgermeisterappells im Sitzungssaal der BBV-Hauptgeschäftsstelle in Bamberg ein, die die weitere Vorgehensweise aus Sicht der Kommunen vorstellten.
Transparenz und Beteiligung schafft Akzeptanz
Auch der oberfränkische BBV-Bezirkspräsident Hermann Greif hat seine Forderung klar formuliert: „Wenn es schon weitere Windkraftanlagen für die Energiewende bei uns in Oberfranken erforderlich sind, dann sollten sich auch die Betroffenen vor Ort an diesen Projekten beteiligen können!“ Deshalb liegt bei einer soliden und wirtschaftlich interessanten Lösung eine große Verantwortung in der Hand der beteiligten Kommunen. Es sollte tunlichst eine voreilige Unterzeichnung von Grundstücksüberlassungsverträgen mit externen Projektanten, die wie Heuschrecken nach dem schnellen Profit aus sind, unterbleiben. "Stattdessen sollten die Betroffenen vor Ort das Zepter in der Hand behalten und eine einvernehmliche Lösung für die Grundstückssicherung mit den Landwirten und Grundbesitzern anstreben. Nur so bieten sich für die Beteiligten in Zukunft wirtschaftlich tragbare Windkraftanlagen, die von der Bürgerschaft vor Ort akzeptiert werden", fasst Direktor Dr. Böhmer die Auffassung des BBV zusammen.