Weidehaltung
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Freiweide und Haftung

Zahlreiche Besucher bei Infoveranstaltung in der Ramsau

25.10.2019 | Wer übernimmt die Haftung, wenn ein Tier in einem Freiweidegebiet einen Unfall verursacht oder Menschen angreift? Diese Frage beschäftigte nicht nur die Landwirte und schlug auch in den betroffenen Gemeindeverwaltungen immer wieder auf.

Da die Gemeinden und Bürgermeister diese Fragen auch nicht beantworten konnten, hatten die fünf Bürgermeister aus dem Talkessel  Martin Wunderlich, den juristischen Referenten des Bayerischen Bauernverbandes eingeladen.

"Ein Tierhalter haftet für jeden Schaden, den sein Vieh verursacht."  Aus dieser grunsätzlichen Haftung kommt man nicht heraus, so der Referent. Das Gesetz sagt auch: "Der, der auf sein Vieh aufpasst, wird von der Haftung befreit." Eine Lücke, die nur bedingt beruhigt besonders bei Freiweide entlang von Bundes- und Forststraßen. "Das Haftungsrisiko kann nur minimiert werden, aber aus der Haftung heraus kommt ihr direkt nicht," so die Kernaussage von Wunderlich.

Ein Beitrag zur Vermeidung von Unfällen wäre eine passende Beschilderung. Das Verkehrsschild "Achtung Viehtrieb" gilt nur, wenn die Kühe unter Aufsicht stehen. Ein Schild für die Freiweide gibt es gar nicht. Dies ist ein erster Ansatz, den die Bürgermeister angehen müssen und sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein neues Schild bemühen müssen. Ein weiterer Punkt war das Errichten von Zäunen. Doch auch hier gibt es viele offene Fragen, die Martin Wunderlich klären will.

Maria Stöberl vom Verband der Forstberechtigten im Chiemgau e. V. hatte den Abend mitorganisiert und versprach sich um die Angelegenheiten der Bauern zu kümmern, wozu sie aber auch die Bürgermeister braucht.

Abschließend gab Martin Wunderlich den Anwesenden noch den Hinweis, ihre Haftpflichtversicherungen zu überprüfen. "Ein Großteil der Schäden wird anstandslos von den Versicherungen übernommen. Ihr müsst nur sicher sein, dass alle Tiere - auch Pensionstiere - in der Police enthalten sind."