Neue Schaf- und Ziegenprämie
Bis 31.08.2020 auf iBALIS beantragen
Gefördert wird die Weidehaltung von Schafen und Ziegen mit 30 Euro pro Tier und Jahr als Deminimis-Beihilfe Agrar. Der Höchstbetrrag der Deminimis-Beihilfe Agrar darf 20.000,-- € in drei Jahren nicht überschreiten.
Förderfähig sind alle Tiere, die bei der Stichtagsmeldung zum 01.01.2020 in den Kategorien "10 bis 19 Monate" und "ab 19 Monaten" in der HIT Datenbank gemeldet sind. Für die Antragsstellung ist die Tierzahl während des Haltungszeitraumes maßgeblich, die beantragte Tierzahl muss jederzeit im Haltungszeitraum im Betrieb vorhanden sein.
Gefördert werden nur Schafe und Ziegen, die Zugang zu beweidbarem Grünland haben. Pro beantragtes Tier sind 1000 qm beweidbares Gründland nachzuweisen.
Wichtig! Ein Antrag auf Auszahlung muss zusätzlich ab 01.10.2020 bis spätestens 15.11.2020 online gestellt werden. Der Antrag auf Auszahlung wird erst ab dem 01.10.2020 in iBALIS freigeschalten.
Es wird dringend empfohlen, sich vor Antragstellung das aktuell gültige Merkblatt siehe unten gewissenhaft durchzulesen.
Mehr Informationen finden Sie auch hier im Förderwegweiser des Ministeriums.