Hinweise zu Beratungen
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Aktuelle Informationen und Einschränkungen

Geschäftsstelle Cham

06.07.2020 | Erfahren Sie hier die aktuellen Änderungen:

Liebe Mitglieder,

aufgrund des weltweiten Ausnahmezustandes wegen Corona, von dem auch unser Landkreis und die Landwirtschaft nicht verschont blieben, möchten wir Ihnen mit diesem Mitgliederrundschreiben wieder ein paar Infos zukommen lassen.

 

  • Öffnung der Geschäftsstelle:
  • Derzeit können wir nur beschränkt Termine zur Beratung an unserer Geschäftsstelle  anbieten. .  
    Dabei steht der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch an oberster Stelle. Deshalb bitten wir Sie folgende Hinweise zum Ablauf von Beratungen zu beachten:

  • Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Termine können nur stattfinden, sofern keine Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle bei Ihnen oder in Ihrer häuslichen Gemeinschaft vorliegen. Bei entsprechenden Krankheitsanzeichen wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Atemnot bitten wir, einen bereits vereinbarten Termin Ihrerseits abzusagen.

  • Die Beratungen finden unter Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern statt. Unsere Besprechungszimmer sind hierfür zusätzlich mit Trennscheiben ausgestattet worden.
  • In unseren Büroräumen besteht Maskenpflicht, diese gilt auch während der Beratung.
  • Aktueller Ablauf:

  • Terminvereinbarung unter 09971-85430. Um einen reibungslosen Ablauf mit möglichst wenigen Kontakten zu gewährleisten, können alle Beratungen  nur mit Termin durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen während Ihres Aufenthaltes in unseren Büroräumen.
  • Unsere Türen sind aktuell verschlossen, bitte benutzen Sie die Klingel am Eingang.
  • Ihre Beraterin/ ihr Berater nimmt Sie dort in Empfang und führt Sie direkt in unser Besprechungszimmer. 
  • Zu Beginn der Beratung werden die Teilnehmer/innen an dem Beratungsgespräch erfasst und Ihre Bestätigung, dass keine Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle bei Ihnen oder in Ihrer häuslichen Gemeinschaft vorliegen, dokumentiert.
  • Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen – sie dienen dem Schutz Ihrer und unserer Gesundheit.

Beratungen haben in erster Linie immer noch per Telefon, Post, E-Mail zu erfolgen. Die Erfahrungen der letzten Monate haben uns aber gezeigt, dass dies sehr gut funktioniert. Unsere Geschäftsstelle darf aktuell nur unter strengen Hygieneauflagen für wichtige Beratungen, die per Telefon/Post nicht möglich sind, öffnen. Daher gibt es vorerst keine offenen Sprechtage mehr.

Wenn Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch möchten, ist es zwingend erforderlich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

  • Dienstleistungsangebot für unsere BBV-Mitglieder:

-Erstellung von Pachtverträgen

-Erstellung der für die Dünge- und Stoffstrombilanzverordnung notwendigen Dokumente

-Beratung zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung

-Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

-Beratungen zur Hofübergabe

-Erstellung des Dieselantrages

  • Änderung der Düngeverordnung seit 1. Mai 2020 - Aufzeichnungspflicht der Düngemaßnahmen:

Innerhalb von zwei Tagen nach der Düngerausbringung (organisch oder mineralisch) muss aufgezeichnet werden, wann auf welche Flächen wie viel Dünger ausgebracht wurde und welchen Gesamt-Nährstoffgehalten dies entspricht.

Wir haben hierfür für unsere Mitglieder verschiedene Vordrucke entworfen:

-allgemeine Aufzeichnungsblätter

-betriebsindividuelle Aufzeichnungsblätter (die bereits Flächendaten und ein Flächenbild aus dem Mehrfachantrag enthalten)

  • Infos per WhatsApp:

Informationen über Fristen von Antragstellungen, Einladungen zu Veranstaltungen und vielem mehr können wir Ihnen auch zusätzlich per WhatsApp zukommen lassen. Um dieses kostenlose Angebot nutzen zu können, füllen Sie einfach den Zettel im Anhang (Anlage 1) aus und senden diesen an uns zurück.

  • Stoffstrombilanz:

Wir haben Sie per Mail und WhatsApp an die Frist zur Erstellung der Stoffstrombilanz 2019 erinnert. Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir dieses Thema hier nochmals aufgreifen:

-Frist: 30.06.

-Pflicht für: alle Betriebe mit mehr als 2,5 GV/ha und zugleich mehr als 50 GV oder 30 ha

                  ▪alle Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme von mehr als 750 kg N

                  Biogasanlagen mit funktionellem Zusammenhang mit stoffstrombilanzpfl. Betrieben ...

  • Dieselantrag:

-Frist: 30.09.2020

  • Betriebe für „Alltagskompetenzen“:

Wir sind auf der Suche nach Betrieben, die Schulklassen auf ihrem Betrieb empfangen würden.

Es ist sehr wichtig, dass wir viele Betriebe finden, die ihre Hoftore für Schulkinder öffnen und diesen die landwirtschaftliche Praxis näher bringen würden, ansonsten können die Schulen dies auch bei anderen „Anbietern“ z.B. Naturschutzverbänden absolvieren. Für die teilnehmenden Betriebe werden diesbezüglich Fortbildungen und Schulungen angeboten sowie eine entsprechende Vergütung bezahlt. Bei Interesse melden Sie sich einfach telefonisch an unserer Geschäftsstelle.

  • Jagd:

Für dringende Tagesordnungspunkte, wie Neuwahlen oder Jagdvergaben, ist eine Versammlung unter Berücksichtigung aller Infektionsschutzmaßnahmen wieder möglich.

  • Photovoltaikanlagen:

Wir bieten auch Beratungen zu Erneuerbaren Energien (PV-Analgen, etc.) an. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

  • Änderung der Umsatzsteuer:

Seit 01.07.2020 gibt es Änderungen bei der Umsatzsteuer. Genauere Informationen können Sie den Anlagen (Anlage 2) entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Steuerabteilung.

Für Fragen und Anregungen sind wir jederzeit offen, um ständig weitere Verbesserungen zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle in Cham