Traktor mit Düngeanhänger
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Der Bundestag beriet über die Düngeverordnung

Entscheidung zur Düngeverordnung unverständlich

BBV Bezirkspräsident Stadler kritisiert unausgewogenes Gesetzgebungsverfahren

02.04.2020 | Der Deutsche Bundestag stimmt der Verschärfung der Düngeverordnung zu. Bezirkspräsident Gerhard Stadler sieht grobe fachliche Fehler und befürchtet eine Gefährdung der regionalen Erzeugung.

Der Politikbetrieb ist aufgrund der Corona-Pandemie im Krisenmodus, mehrere Sitzungen u.a. die des Agrarausschusses des Bundesrates zur Düngeverordnung mussten entfallen.

Stattdessen kam der Bundesrat am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um über ein Maßnahmenpaket gegen die Corona-Krise zu entscheiden. „Völlig unverständlich ist, dass in der momentanen Situation im Rahmen dieser Sitzung auch die Entscheidung über die Düngeverordnung ohne jegliche Änderung durchgeboxt wurde.“ so BBV Bezirkspräsident Gerhard Stadler. „Fachlich nicht nachvollziehbare, ja kontraproduktive Einschränkungen bleiben bestehen und das in einer Zeit, in der der Kampf gegen Corona oberste Priorität haben muss und die Landwirte mit allem Einsatz daran arbeiten, die Nahrungsmittelversorgung jetzt und in Zukunft weitestgehend zu sichern. Ein ordnungsgemäßes und dem Thema angemessenes Verfahren mit der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 2. April wurde damit einfach unterbunden.“Ein Aussetzen der Umsetzung sei ein schwacher Trost, es bleibe eine unausgewogene und in Teilen fachlich völlig unverständliche Verordnung mit gravierenden Auswirkungen für die betroffenen Betriebe.

Völlig inakzeptabel und daneben sei zudem eine Presseerklärung des Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl, im Vorfeld der Entscheidungen. „Wenn er von radikalisierten Bauern redet, denen man nicht nachgeben darf, hat er es einfach nicht verstanden. Zum einen ist ihm anscheinend entgangen, dass alle von Land schafft Verbindung organisierten und in einem Rechtsstaat möglichen Demonstrationen der letzten Wochen absolut friedlich und geordnet abgelaufen sind und dass wir nicht gegen den Schutz des Wassers sind, sondern gegen praxisfremde, ja kontraproduktive Regelungen, die unsere Betriebe aber wirtschaftlich enorm treffen.“ so Stadler. „Leute wie Herr Brandl haben mit dazu beigetragen, dass wir in die aktuelle Situation gekommen sind, denn der eigentliche Skandal für mich ist, wie sich Deutschland in Brüssel dargestellt hat.“

Jetzt gilt es mit der neuen Binnendifferenzierung zumindest die vielen Bereiche mit Nitratwerten unterhalb des Schwellenwertes aus den roten Gebieten herauszubringen und für die Betriebe in den verbleibenden roten Gebieten tragfähige Lösungen mit Zukunftsperspektiven zu finden. Zusätzlich müssen auch weiterhin erfolgreiche Bewirtschaftungskooperationen mit den Wasserversorgern möglich sein. Auch die Herausnahme durch einzelbetriebliche Nachweise muss ermöglicht werden und Konzepte für die Umsetzung gefördert werden.  

In den jetzigen Zeiten, in denen die sichere Nahrungsmittelversorgung keine Selbstverständlichkeit mehr ist, solche einschneidende, fachlich falsche Entscheidungen zu treffen,  ist nur schwer verständlich, so Stadler, ebenso wie das sture Festhalten Brüssels an den Sanktionsdrohungen. „Ich hoffe, die aktuelle Situation gibt uns Zeit über den Umgang mit unserer Landwirtschaft nachzudenken, denn die regionale Produktion zu sichern, sollte eine vorrangige Zukunftsaufgabe sein. Dieser Beschluss fördert das Gegenteil.“