Agrarberatung - Dienstleistungen 2022
Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz
Nach Düngeverordnung muss vor der ersten Düngemaßnahme der Nährstoffbedarf für jeden Schlag und jede Kultur ermittelt und die Nährstoffgaben geplant werden. Zusätzlich muss die betriebliche Gesamtsumme aus den Nährstoffen des letzten Jahres gebildet werden (Frist 31.03.). Dafür werden die Daten aus der Düngedokumentation genutzt. Zusammengefasst wird dies in der Düngebedarfsermittlung. Jede Ermittlung muss an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, wie Phosphatgehalt im Boden, Nährstoffgehalte der organischen Dünger.
Sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz Unterstützung benötigen oder unsicher sein, in welchem Umfang Sie von der Düngeverordnung betroffen sind, hilft Ihnen der BBV gerne weiter.
Unsere Fachberater Gabriel Lieb bieten Ihnen eine persönliche und betriebsindividuelle Beratung und prüft gleichzeitig, ob Sie verpflichtet sind, eine Stoffstrombilanz zu erstellen.
Herr Lieb ist wie folgt zu erreichen:
Dienstags in Coburg unter 09561/79569-10
Montag, Mittwoch bis Freitag in Bad Staffelstein unter 09573/310809-10