Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
© BBV

Flächensicherungsangebote für PV-Freiflächen oder Windkraftanlagen

Vor Unterschrift Verträge prüfen!

19.03.2024 | Immer wieder versuchen nicht ansässige Firmen Flächen für Photovoltaik und Windkraft zu sichern. Die Vertragsangebote berücksichtigen hauptsächlich Firmeninteressen und bergen für Grundstückseigentümer Risiken. Besser ist es, mit der regionalen Firma Agrokraft echte Bürgeranlagen zu planen und zu verwirklichen. Der Bauernverband prüft Vertragsangebote für Mitglieder.

Immer wieder bekommen Grundeigentümer scheinbar interessante Angebote, ihre Grundstücke für eine Photovoltaikfreifläche oder einen Windpark zur Verfügung zu stellen. Mit hohen Pachtangeboten wird eine große Euphorie erzeugt, langfristige hohe Einnahmen zu erzielen.
Was auf den ersten Blick wie eine Chance aussieht, sollte einen zweiten Blick wert sein!

An der Geschäftsstelle des Bauernverbandes wurden und werden immer wieder Vertragsangebote vorgelegt, die nur einen Schluss zulassen: "Finger weg!". Oft haben firmeneigene Juristen über Monate Verträge entwickelt, die hauptsächlich die Firmeninteressen berücksichtigen. Unsere Erfahrungen geben wir gerne an unsere Mitglieder weiter und weisen auf Folgendes hin:

Wie realistisch ist die Verwirklichung des Projektes?
Bürgeranlagen mit einer Beteiligung von mehr als 50% Anteile vor Ort haben eine hohe Akzeptanz und die besten Chancen, umgesetzt zu werden. Die BBV-Agrokraft bietet die Entwicklung echter Bürgeranlagen. Den Kontakt können wir über die Geschäftsstelle herstellen.
Sofern nur einzelne Grundstücke mit Verträgen gesichert werden können, ist die Realisierung unwahrscheinlich. Diese werden oft als "Sperrgrundstücke" genutzt, um unliebsame Konkurrenz fern zu halten. Auch wenn diese Verträge sofort wirksam werden, kommt es i. d. R. nie zu einer Pachtzahlung.  
Vordergründig wird über den Pachtpreis gesprochen. Viel wichtiger sind die Bedingungen im Vertrag. Dabei sollten Sie unter anderem klare Antworten auf folgende Fragen haben:
Welche Haftung trägt der Grundstückeigentümer? Wie ist der Grundstückseigentümer abgesichert?
Was passiert, wenn nicht innerhalb der nächsten Jahre mit dem Vorhaben begonnen wird? Läuft der Vertrag ohne Pachtzahlung weiter?
Ist der Rückbau in den ursprünglichen Zustand gesichert? Ist dafür eine entsprechend hohe Bürgschaft eingetragen?
Ist bei Streitigkeiten Deutschland als Gerichtsstandort eingetragen?
usw.

Steuerliche Auswirkungen sind enorm!
I. d. R. werden die Grundstücke nicht mehr der Landwirtschaft zugerechnet. Das führt unter anderem oft zu nicht bedachten höheren Grundsteuerbeträgen und zu deutlich höheren Bewertungen bei Übergaben.


Was kann/soll der Grundstückseigentümer tun?
Bei Vertragsangeboten ist es ratsam, sich vor Unterschrift Rat zu holen. Die Geschäftsstelle des Bauernverbandes steht für eine erste Sichtung und Juristen des Bauernverbandes zu einer vertieften Vertragsprüfung zur Verfügung.
Eine Rücksprache mit dem Bürgermeister gibt über den Projektstand Auskunft. Die Gemeinde kann über die BBV-Agrokraft eine echte Bürgeranlage angehen, die neben fairen Pachtzahlungen auch höhere Steuereinnahmen vor Ort sichert. Über die Agrokraft werden landwirtschaftliche Belange, wie z. B. die Flächenauswahl, berücksichtigt.