Interessensgemeinschaft „Rote Gebiete Coburg“ wurde gegründet
Werden auch Sie Mitglied
Der Ausschuss wurde gewählt.
Wer wurde gewählt? Was macht die Interessensgemeinschaft genau? Wie kann ich Mitglied werden?
Das alles erfahrt ihr im nachfolgenden Artikel.
10.07.2020 Die Interessensgemeinschaft Coburg wurde gegründet
Am Freitag, den 10.07.2020, wurde von den Anwesenden die Zustimmung zur Gründung der Interessensgemeinschaft Rote Gebiete Coburg gegeben.
Von den Anwesenden waren 39 Gründungsmitglieder vertreten. Diese wählten und stimmten über die Satzung ab. Ebenfalls wurden 9 Ausschussmitglieder gewählt.
Ausschussmitglieder sind:
- Daniel Angermüller, Sesslach
- Wolfgang Schultheiss, Gossenberg
- Christian Flohrschütz, Meeder
- Tobias Schneider, Neustadt b. Coburg
- Volker Fleischmann, Weidhausen
- Oliver Truckenbrodt, Meeder
- Udo Wohlmacher, Sesslach
- Florian Truckenbrodt, Kipfendorf
- Julius Zapf, Kleingarnstadt
Der Ausschuss wird sich nach der Getreideernte zusammensetzen und den Sprecher, evtl. einen Kassier und einen Schriftführer wählen bzw. bestimmen. Zudem werden Sie über den Mitgliedsbeitrag abstimmen.
Das Ziel der Interessensgemeinschaft ist es, sich mit allen legal zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Ausweisung der roten Gebiete im regionalen Bereich zur Wehr zu setzen und die Ausweisung zu verhindern, bzw. deutliche Erleichterungen räumlicher oder inhaltlicher Natur bei den roten Gebieten im regionalen Bereich zu bewirken bzw. zu erstreiten.
Aufgaben der Interessensgemeinschaft werden unter anderem sein:
- Katalogisierung der Wasserqualität in dem regionalen Bereich
- Beauftragung von Sachverständigen mit Erstellung von Gutachten, wenn die von der IG festgestellten Wasserqualitäten bezüglich Nitrat und Phosphat von den staatlich festgestellten Wasserqualitäten abweicht
- fachliche und finanzielle Unterstützung von IG Mitgliedern bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Ausweisung von roten Gebieten in dem regionalen Bereich
Werden auch Sie Mitglied und treten der Interessensgemeinschaft mit anhängender Beitrittserklärung bei!