Regelung gilt für ganz Oberfranken
Stilllegungsflächen und ökologische Vorrangflächen ab sofort als Viehfutter nutzbar
Wegen der außergewöhnlichen Trockenheit im Jahr 2018 sind sämtliche Futtervorräte aufgebraucht und wegen der aktuellen Trockenheit ist es nicht möglich, genug Vorräte aufzubauen.
Der Bayerische Bauernverband hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass die Stilllegungsflächen und ökologische Vorrangflächen ab sofort als Viehfutter nutzbar werden.
Nach Auskunft des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird deshalb im nördlichen Bayern die Futtergewinnung auf brach liegenden Flächen als ökologische Vorrangflächen sowie auf sonstigen Brachflächen allgemein freigegeben.
Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Das bedeutet, dass in Oberfranken alle landwirtschaftlichen Betriebe den Aufwuchs auf den Stilllegungsflächen ab sofort und ohne Antrag als Viehfutter nutzen können.
Auch können Betriebe auf der BBV-Homepage in der Futterbörse weiterhin Verkaufsangebote einsehen und Kaufgesuche einstellen (siehe https://www.bayerischerbauernverband.de/futterboerse).