Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Sachkunde Pflanzenschutz - regelmäßige Fortbildung ist notwendig
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Jeweils in einem dreijährigen Fortbildungszeitraum muss eine anerkannte Fortbildung besucht werden. Beginn und Ende eines Fortbildungszeitraums hängt davon ab, ob man Alt- oder Neusachkundiger ist. Für Altsachkundige, die bereits einmal eine Fortbildung besucht haben, beginnt der neue Fortbildungszeitraum am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.
Für den Herbst 2018 steht bereits folgende Veranstaltung fest.
Dienstag, den 06. November 2018, Landgasthof Zwickl Inh. Biebl, in Seebach
Falls Sie diese Veranstaltung besuchen möchten, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Nähere Einzelheiten zu den Terminen finden Sie auf dem Anmeldeformular. Hier bitte herunterladen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen