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Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Neuer Termin für den neuen Fortbildungszeitraum

13.02.2019 | Regelmäßige Fortbildung ist notwendig

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Jeweils in einem dreijährigen Fortbildungszeitraum muss eine anerkannte Fortbildung besucht werden. Beginn und Ende eines Fortbildungszeitraums hängt davon ab, ob man Alt- oder Neusachkundiger ist. Für Altsachkundige, die bereits einmal eine Fortbildung besucht haben, beginnt der neue Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Zu Beginn des neuen Fortbildungszeitraumes bieten wir folgende  Veranstaltungen an:

Mittwoch, den 27. Februar 2019, 12.30 h im Gasthaus Biebl in Seebach

Falls Sie diese Veranstaltung besuchen möchten, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, die wir im Anhang beifügen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen