Grünland
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Freigabe ÖVF- und glöZ-Flächen für die Futternutzung

Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes

29.07.2019 | Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat für Teile in Bayern eine allgemeine Freigabe der ÖVF- und glöZ- Flächen für die Futternutzung zugelassen. Der Bauernverband hatte dies wiederholt gefordert.

In Gebieten, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse, nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht, dürfen ab jetzt Brachflächen genutzt werden. Dazu zählen brachliegende ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Stilllegungen.

Für den Landkreis Deggendorf wurde mit Wirkung vom 17. Juli 2019 von der Landesanstalt für Landwirtschaft eine allgemeine Verfügung zur Nutzung der Brachflächen als Futter erlassen.

Hierfür ist weder ein Antrag, noch eine Umcodierung im Mehrfachantrag notwendig.