Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neuer Termin für Fortbildung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

September 2021 in Präsenz

12.07.2021 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Nachfolgender Termin wird als Präsenzveranstaltung angeboten:

Kurs-Nr. 201-53, Montag, 13.09.2021 von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Gasthaus Zwickl, Schwarzacherstr. 3, 94469 Deggendorf in Seebach

 

 

 

 

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem anhängenden Anmeldeformular an.  Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs überbucht ist oder nicht stattfinden kann, erfolgt eine weitere Information.

Kosten

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % dieses Betrages berechnen.

Bitte denken Sie bei der Präsenzveranstaltung an Ihre FFP2-Maske und Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m.
Bitte befolgen Sie das Hygienekonzept des Veranstaltungsortes.

 

Bitte beachten Sie auch beiliegendes Hygienekonzept für Teilnehmer.

Hygienekonzept für Teilnehmer