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Pflegebedürftig – Was nun?

Infomationsverantsaltung Dienstag, 29.10.2024

24.10.2024 | Info-Veranstaltung am Dienstag, den 29.10.2024 um 13:00 Uhr
Referentin: Marion Reiter, Pflegeberaterin SVLFG

Pflegefall – was nun?

Der BBV im Kreisverband Deggendorf lädt zusammen mit dem BBV Bildungswerk zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Pflegefall-was nun? „Gesetzliche Pflegeleistungen richtig nutzen und kombinieren“ ein.
Frau Marion Reiter von der landwirtschaftlichen Pflegekasse informiert Sie, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber bei der Pflege vorsieht und wo Sie sich beraten lassen können.
Die Veranstaltung findet am Dienstag 29. Oktober um 13:00 im Gasthaus Zwickl in Seebach statt und ist für alle kostenlos.

Die Pflegebedürftigkeit ist ein großes Lebensrisiko. Mögliche Folgen bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit sind neben persönlichen Belastungen unter anderem eine hohe Kostenbelastung für die Familie und wirtschaftliche Überforderung des Pflegebedürftigen.Die gesetzlichen Pflegekassen tragen durch ihr Leistungsangebot dazu bei, dass Pflegebedürftige und deren Familien entlastet werden. 
Für pflegebedürftige Versicherte ist die Pflegeberatung kostenfrei. Wer selbst in eine Pflegesituation kommt oder einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, kann sich an unsere Pflegeberater wenden. Angehörige können auch für sich und ihre eigenen Anliegen Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige das möchte. Die Pflegeberater erstellen mit Ihnen zusammen einen Versorgungsplan. In diesem werden die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen erforderlichen Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernden, präventiven, rehabilitativen und sozialen Hilfen festgehalten. Alle an der Pflege Beteiligten werden dabei einbezogen.
Wann bin ich überhaupt pflegebedürftig? Oft kommt die Pflegebedürftigkeit schleichend manchmal abrupt nach einem Unfall oder einer Krankheit. Jeder sollte sich informieren und Gedanken machen wie im Fall der Pflege gehandelt werden soll.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen oder ein Bevollmächtigter oder der Sozialdienst des Krankenhauses. Das Antragsdatum ist entscheidend für den Leistungsbeginn. 
Wer beauftragt dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) mit einer persönlichen Begutachtung, ist das überhaupt immer nötig?
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird in fünf Pflegegraden unterschieden. Wie erfolgt die genaue Einstufung und wann soll eine Höherstufung erfolgen?
Welche Pflegeleistungen können beantragt werden und welche werden wann gewährt. Die Entscheidung Heim oder Pflege zu Hause ist immer eine schwere Entscheidung, und oft gibt es keine Wahl.
Die Leistungen bei der Pflege zu Hause sind vielfältig und nicht immer allen bekannt: Pflegegeld – Pflegesachleistung und Kombinationsleistung – Tag -und Nachtpflege, - Kurzzeit und Verhinderungspflege. Kennen sie den Entlastungsbeitrag?  Wann und wie kann wer und mit welchen Leistungen den Entlastungsbetrag erhalten? 
Und wie geht es den pflegenden Angehörigen? Wer unterstützt diese und welche Leistungen können sie erhalten. Damit auch diese neue Kraft für den Pflegealltag sammeln können, gibt es Trainings- und Erholungswochen. Wann und Wer erhält eine gesetzliche Absicherung. 
Es sind viele Fragen und oft auch viele Kombinationen möglich. Die Leistungen der gesetzliche Pflegekasse sind immer gleich, so dass der Vortrag mit Fragemöglichkeiten mit Frau Reiter, Pflegeberaterin der Landwirtschaftlichen Pflegekasse für alle gesetzlich Pflegeversicherten sehr interessant sein wird. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
 

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