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Düngeverordnung/Rote Gebiete
Das macht der BBV!
05.08.2020 | Betroffene Landwirte in Roten Gebieten werden gebeten, anhand von Vorlagen ihre Messergebnisse von Grund- und Trinkwasserbrunnen, Beregnungsbrunnen, Hofbrunnen
und bekannte Daten kommunaler Versorger sowie Informationen über regionale Vorbelastungen an die schwäbische BBV-Hauptgeschäftsstelle weiterzugeben.
und bekannte Daten kommunaler Versorger sowie Informationen über regionale Vorbelastungen an die schwäbische BBV-Hauptgeschäftsstelle weiterzugeben.
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