Felddüngung
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Ab sofort: Düngedokumentation notwendig!

Neue Düngevorschriften ab dem 01.05.2020

06.05.2020 | Im Bundesgesetzblatt vom 30.04.2020 wurde die neue Düngeverordnung veröffentlicht. Damit traten die neuen Vorschriften und Auflagen gegen den Widerstand des Bauernverbandes ohne Änderung der Vorlage der Bundesregierung am 01.05.2020 in Kraft.

Wer Gülle oder Mineraldünger ausbringt, muss das dokumentieren.

Fach- und Sachargumente wurden genauso ignoriert wie Demonstrationen und intensive Gespräche mit Politikern aller Ebenen.

Der Verband setzt sich weiter für die Belange unserer Landwirte bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung ein. Entscheidend ist eine vernünftige Neueinteilung der Gebiete (rot, weiß, grün).

Der BBV prüft rechtliche Schritte gegen die Düngeverordnung an sich und die Einteilung der Gebiete. Zu den Klagemöglichkeiten wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.

Selbstverständlich stehen Ihnen die Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie wie gewohnt bei der Umsetzung der Vorgaben. Die wichtigsten Änderungen und einfache Möglichkeiten für die ab sofort geltenden Aufzeichnungspflichten der Düngung finden Sie auf der Internetseite des Verbandes:

https://www.bayerischerbauernverband.de/Duengeverordnung2020