Austausch mit Michaela Kaniber
Der fachliche Dialog funktioniert glücklicherweise auch digital
Bezirkspräsident Gerhard Stadler wies gleich zu Beginn der Veranstaltung auf die schwierige Lage der niederbayerischen Schweinehalter hin. Der Rückstau bei den Schlachtungen, coronabedingte Vermarktungseinschränkungen und Exportbeschränkungen durch ASP Funde bei Wildschweinen in Ostdeutschland führten zu erheblichem Preisdruck, den die Betriebe nicht mehr verkraften können. Hier sei dringend Unterstützung erforderlich.
Ministerin Kaniber verwies auf das Coronahilfspaket III, das nun auch für schwer betroffene Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichen Umsatzrückgängen zugänglich gemacht worden sei. Wichtig sei jetzt, mit guten Konzepten cornabedingte Ausfälle in den Schlachthöfen zu vermeiden und so den Schlachtstau abzubauen. Auch werde versucht, Exportbeschränkungen wegen der Schweinepest in Ostdeutschland aufzuheben.
Angesprochen wurde auch die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Man war sich darüber einig, dass zur Unterstützung der kleinstrukturierten bayerischen Landwirtschaft künftig bei den Direktzahlungen die ersten Hektare noch stärker zu berücksichtigen sind und der Zuschlags für Junglandwirte erhöht werden soll. Kritisch zu sehen sind Ökoregelungen, mit denen versucht wird, einkommenswirksame Zahlungen in staatliche Umweltprogramme umzulenken. „Landschafts- und Umweltpflegemaßnahmen kann die bäuerliche Landwirtschaft nur leisten, wenn sie auch in der Lage ist, Einkommen zu erwirtschaften“, so Stadler, und es geht schließlich auch darum, die heimische Nahrungsmittelversorgung sicherzustellen.
Ministerin Kaniber sicherte zu, sich auch für eine Stichtagsregelung bei der Definition von Dauergrünland einzusetzen. Damit soll vermieden werden, dass Betriebe Grünlandflächen nach fünfjähriger Nutzung umbrechen müssen, um drohende Wertverluste und Bewirtschaftungsnachteile auszuschließen.
Auch das geplante Insektenschutzgesetz war Thema bei der Veranstaltung. Bayern hat mit den Gesetzesänderungen zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bereits umfangreiche Regelungen bezüglich Dauergrünlanderhaltung, Gewässerrandstreifen usw. getroffen. Weitere Verschärfungen sind abzulehnen, darüber waren sich die Teilnehmer einig. Insbesondere wäre das Verbot von Pflanzenschutzanwendungen auf FFH– und Vogelschutzgebieten ein erheblicher Vertrauensbruch, nachdem bei der Ausweisung dieser Gebiete zugesichert worden ist, dass die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin möglich ist.
In der Diskussion wurde auch die neue Düngeverordnung angesprochen. Die umfangreichen bürokratischen Vorgaben zur Düngung stellen die Betriebe vor große Herausforderungen und die Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete sei in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar. Ministerin Kaniber wies darauf hin, dass eine weitere Anpassung vorgesehen sei, sobald zusätzliche Erkenntnisse zum Beispiel durch den Ausbau des Messstellennetzes und durch die Heranziehung weiterer Stützmessstellen vorliegen.
Ministerin Kaniber kündigte an, dass die Errichtung von Milchvieh- Laufställen und die nach einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung notwendigen Umbaumaßnahmen in den Schweinehaltungsbetrieben über das Agrarinvestitionsförderprogramm bestmöglich unterstützt werden. Stadler ergänzte, dass für diese Tierwohl-Investitionen aber auch die notwendigen bau- und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. In diesem Zusammenhang seien die geplanten Änderungen bei der TA–Luft sehr kritisch zu betrachten.