Passierschein für Mitarbeiter/mitarbeitende Familienangehörige
Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona
In Bayern gelten seit 21.03.2020 0.00 Uhr erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu Hause zu bleiben, außer es liegen triftige Gründe vor.
Ein solcher triftiger Grund liegt zum Beispiel für den Weg im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vor. Damit sind auch die Wege erfasst, die Landwirte oder deren Mitarbeiter zu Zwecken der Feldbestellung oder des Verkaufs von landwirtschaftlichen Produkten oder Mitarbeiter zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen.
Zwar werden derzeit in Bayern von den Polizeibehörden keine Passierscheine verlangt, allerdings kann eine Bescheinigung des Landwrits hilfreich sein, damit der Mitarbeiter während einer Polizeikontrolle die trifftigen Gründe glaubhaft machen kann.