Arzneimittel Informationen für Tierhalter
Neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht
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Aktuelle Informationen zum Arzneimittelrecht für Tierhalter
Am 01. Januar hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten neue gesetzlichen Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie stets aktuell eingestellte Informationen und Merkblätter und eine Tierhalterhotlein für weitere Fragen.
Internetseite der Regierung von Schwaben: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html
Projekt-Homepage LGL:
www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter für jede Tierart.
Tierhalterhotline:
09131 6808 7777