Biogasanlage
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Land- und Forstwirtschaft als Teil der Lösung zum Klimaschutz

Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

15.07.2022 | Kreisobmann Karlheinz Götz: "Auf dem Weg zur Klimaneutralität nicht auf Beitrag der Land- und Forstwirtschaft verzichten"

Pressemitteilung zum Klimaschutzgesetz

Derzeit berät der Landtag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes.

 

Dazu sagt der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Donau-Ries, Karlheinz Götz:

"Die Land- und Forstwirtschaft gehört zu den Hauptbetroffenen des Klimawandels. Gleichzeitig kann sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das muss bei der Änderung des Klimaschutzgesetzes endlich stärker berücksichtigt werden“.

Die Abgeordneten im Landtag haben jetzt die Chance, das Klimaschutzgesetz so zu ändern, dass das volle Potential der bayerischen Land- und Forstwirtschaft als Teil der Lösung aus-genutzt werden kann.

Hierbei muss die Eindämmung von Flächenverbrauch endlich aktiv angegangen werden, sagt Götz. Vor allem muss der flächenmäßige Ausgleich bei Eingriffsmaßnahmen, wie Straßen- und Siedlungsbau, kritisch hinterfragt oder ganz abgeschafft werden hin zu einem finanziellen Ausgleich. Bei einem Ausgleichsbetrag von 6,-- € je m² Ausgleichsfläche stünden dem Freistaat Bayern jedes Jahr über 110 Mio. Euro für Revitalisierungsmaßnahmen in den Ortskernen oder für die Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung.  Auch müssen die Anschlussrahmenbedingungen für den Einsatz von Bioenergie dringend verbessert werden, wenn die Biogasbetriebe mit der Einspeisung ins öffentliche Gasnetz der regionalen Strom- und Wärmeversorgung eine echte Überlebenschance bekommen sollen. Angesichts der drohenden Einstellung der russischen Gaslieferungen, wäre diese Entscheidung längst überfällig, sagt Michael Stiller, Geschäftsführer des Bauernverbandes Kreisverband Donau-Ries.